Steffi und ich waren ja vor kurzem in der Waterfront und tranken dort einen Bubble-Tea-Milchshake (stören Dich die Bindestriche? Mich nicht…^^).
Nun habe ich erfahren, dass ich nach dem ”Bubble-Tea”-Konsumsocialmediadokumentationsgesetz (in einem Wort!) verpflichtet gewesen wäre, dass aufzuzeichnen und auf meinem Youtube-Kanal zu veröffentlichen. Glaubt ihr nicht? Seht selbst:
(Via Florian)
Das habe ich leider nicht getan und bin mir jetzt nicht sicher, ob und wie ich bestraft werde. Muss ich wohl doch noch mal das Zeug trinken. Was schon Strafe genug sein sollte.
14. Juni 2012 um 5:41 nachmittags
Was ist das eigentlich für ein Zeug? Alle schreiben darüber und so. Muß man das kennen?
14. Juni 2012 um 6:29 nachmittags
Klare Ansage: Nein, muss man nicht!
14. Juni 2012 um 6:53 nachmittags
Na, das gibt dann ein Dönerwetter …
14. Juni 2012 um 8:25 nachmittags
Man gut, dass heute Dönerstag ist.